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Der Redakteuer Dennis   - Berlin,
Lesedauer:  10:20 min   -   Grad: leicht
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Übernimmt die Gesundheitskasse / Krankenkasse die Kosten für ein TENS-Gerät oder EMS-Gerät?

Diese Frage kann nicht ganz pauschal mit Ja beantwortet werden. Grundsätzlich sind Ärzte berechtigt, sogenannte TENS-Geräte (Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung) bzw. EMS Geräte samt zugehörigem Zubehör wie Elektroden bei entsprechender Indikation zu verschreiben. Die Gesundheitskassen bieten ihren Versicherten eine Reihe von Leistungen und Unterstützungen, um deren Gesundheit und Wohlbefinden zu fördern. Diese Geräte werden für den Einsatz zu Hause zur Verfügung gestellt und können auch leihweise genutzt werden. Die konkrete Leihdauer wird vom Arzt festgelegt. TENS- (Transkutane elektrische Nervenstimulation) und EMS-Geräte (Elektro-Myo-Stimulation) können eigenständig zur Schmerztherapie oder Muskelstimulation eingesetzt werden.



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BEISPIEL BARMER:
Bezahlt die Barmer TENS- und EMS-Geräte?

Die Barmer übernimmt in der Regel die Kosten für TENS- oder EMS-Geräte sowie das notwendige Zubehör, sofern ein ärztliches Rezept vorliegt. Es kann jedoch eine Zuzahlungspflicht bestehen, die direkt an den Hilfsmittelanbieter zu entrichten ist. Wie erhalte ich ein TENS- und EMS-Gerät? Der Prozess, ein TENS- oder EMS-Gerät zu erhalten, beinhaltet mehrere Schritte. Zuerst wird ein ärztliches Rezept benötigt, das dann zur Genehmigung an die Barmer weitergeleitet wird. Der Versicherte kann dann einen Vertragspartner der Barmer wählen, der das Gerät liefert und eine umfassende Beratung und Einweisung durch geschultes Fachpersonal bietet.

Was gibt es sonst noch zu beachten?

Die Versorgung mit TENS- und EMS-Geräten umfasst auch einen Service, der alle Aspekte der Versorgung abdeckt, einschließlich Lieferung, Beratung, Einweisung und notwendige Reparaturen. Die Barmer trägt somit zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung bei.

Ihre Barmer-Vorteile bei der Versorgung mit TENS- und EMS-Geräten

Die Barmer stellt sicher, dass ihre Versicherten Zugang zu qualifizierten Partnern haben, die alle Anforderungen für die Versorgung mit TENS- und EMS-Geräten erfüllen. Darüber hinaus reagiert die Barmer schnell auf eingehende Beschwerden und sorgt dafür, dass diese umgehend bearbeitet werden. Insgesamt bietet die Barmer Gesundheitskasse ihren Versicherten eine umfassende Unterstützung und Dienstleistungen im Bereich der Schmerztherapie und Muskelstimulation durch TENS- und EMS-Geräte, um deren Gesundheit und Wohlbefinden zu verbessern.

BEISPIEL AOK Sachsen-Anhalt:
Bezahlt die AOK Sachsen-Anhalt TENS- und EMS-Geräte?

Die AOK Sachsen-Anhalt unterstützt ihre Versicherten bei der Beschaffung von Elektrostimulationsgeräten, sofern ein ärztliches Rezept vorliegt. Für Versicherte über 18 Jahre besteht eine gesetzliche Zuzahlungspflicht, die 10% des Gerätepreises beträgt, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Diese Zuzahlung entfällt jedoch, wenn der Versicherte von der Zuzahlung befreit ist.

Wie erhalte ich ein TENS- und EMS-Gerät?

Der Prozess der Leistungserbringung gestaltet sich unkompliziert. Versicherte können das ärztliche Rezept entweder persönlich in einem der Kundencenter der AOK Sachsen-Anhalt oder per Post einreichen. Alternativ können sie das Rezept direkt bei einem der Vertragspartner, wie beispielsweise Sanitätshäusern, einlösen. Nach Erhalt des Rezepts leitet die AOK Sachsen-Anhalt dieses an einen ihrer Vertragspartner weiter, der das Elektrostimulationsgerät direkt zum Versicherten nach Hause liefert.

Ist Zubehör inkludiert bei TENS- und EMS-Gerät?

Darüber hinaus übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt auch die Kosten für das Zubehör, wie Elektroden oder Pads, die für die Verwendung des Geräts erforderlich sind. Dieses Zubehör kann ebenfalls direkt beim Vertragspartner bezogen werden, ohne dass ein separates Rezept erforderlich ist. Dieser umfassende Service gewährleistet eine einfache und reibungslose Versorgung der Versicherten mit Elektrostimulationsgeräten und dem dazugehörigen Zubehör.

BEISPIEL Techniker Krankenkasse (TK):
Bezahlt die Techniker Krankenkasse (TK) TENS- und EMS-Geräte?

Die Techniker Krankenkasse (TK) bietet ihren Versicherten die Möglichkeit, Elektrostimulationsgeräte über einen TK-Vertragslieferanten zu mieten, basierend auf einer ärztlichen Verordnung. Die Dauer der Miete wird vom behandelnden Arzt festgelegt. Um einen TK-Vertragspartner zu finden, steht eine Online-Suche zur Verfügung, in der nach "Elektrostimulationsgeräten" gesucht werden kann.

Abwicklung der Geräte bei der Techniker Krankenkasse

Nach Erhalt der ärztlichen Verordnung senden die Versicherten diese an einen der TK-Vertragspartner, der die Kosten für das Gerät direkt mit der TK abrechnet. Die Versicherten zahlen lediglich den gesetzlichen Eigenanteil von mindestens fünf Euro, maximal jedoch zehn Euro pro Gerät. Die restlichen Kosten, einschließlich Lieferung, Wartung und Reparatur, werden direkt zwischen dem Vertragspartner und der TK abgerechnet.

BEISPIEL SECURVITA Krankenkasse:
Bezahlt die SECURVITA Krankenkasse TENS- und EMS-Geräte?

Für eine Versorgung mit TENS- oder EMS-Geräten durch die SECURVITA Krankenkasse benötigen Sie zunächst ein ärztliches Rezept, das alle relevanten Informationen enthält, einschließlich Ihrer Diagnose. Anschließend können Sie das Rezept bei einem Vertragspartner der SECURVITA Krankenkasse einreichen, der die Versorgung in die Wege leitet. Die Auswahl eines Vertragspartners kann auf der Website der SECURVITA im Bereich "Leistungen" > "Heil- und Hilfsmittel" erfolgen.

Abwicklung der Geräte bei der SECURVITA Krankenkasse

Die Produkte der Vertragspartner unterliegen strengen Qualitätsprüfungen und müssen den Anforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses des GKV-Spitzenverbandes entsprechen. Die Lieferung des Elektrostimulationsgeräts erfolgt kostenfrei innerhalb von zwei Werktagen an Ihre Wohnadresse. Bei Bedarf erfolgt die Ersatzlieferung innerhalb von 24 Stunden.

Die Beratung und Einweisung in den Gebrauch erfolgt telefonisch durch den Vertragspartner, wobei auch eine schriftliche Bedienungsanleitung bereitgestellt wird. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 Prozent des Abgabepreises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn spezielle Produkte gewählt werden, die über das Maß der medizinischen Notwendigkeit hinausgehen. In diesem Fall werden die Mehrkosten vom Vertragspartner in Rechnung gestellt und müssen vom Versicherten bestätigt werden.

BEISPIEL DAK-Gesundheit:
Bezahlt die DAK-Gesundheit TENS- und EMS-Geräte?

Die DAK-Gesundheit übernimmt die Kosten für Elektrostimulationsgeräte und Zubehör im Rahmen von Pauschalen. Die Geräte werden entweder leihweise für drei Monate oder bei ausgewählten Vertragspartnern dauerhaft zur Verfügung gestellt. Die Ärztin oder der Arzt ist für die medizinische Einweisung verantwortlich, und es wird empfohlen, sich zu Beginn der Therapie über den korrekten Gebrauch des Geräts zu informieren.

Abwicklung der Geräte bei DAK-Gesundheit

Es fällt kein Eigenanteil an, jedoch ist eine gesetzliche Zuzahlung erforderlich, die direkt an den Vertragspartner gezahlt wird. Die Versicherten haben Anspruch auf qualitativ geprüfte Geräte und Zubehör, einschließlich geschultem Fachpersonal, kostenloser telefonischer Beratung und technischer Einweisung sowie kostenloser Lieferung und Reparatur. Die DAK-Gesundheit stellt sicher, dass während des genehmigten Versorgungszeitraums zusätzliches medizinisch notwendiges Zubehör ohne neue ärztliche Verordnung geliefert werden kann.

BEISPIEL Debeka BKK:
Bezahlt die Debeka BKK TENS- und EMS-Geräte?

Für eine Versorgung mit TENS- oder EMS-Geräten durch die Debeka BKK benötigen Sie eine ärztliche Verordnung, die Sie direkt an einen ihrer Vertragspartner weiterleiten können. Die Kostenübernahme erfolgt im Rahmen von Versorgungspauschalen, die alle notwendigen Dienstleistungen, Verbrauchsartikel und Reparaturen abdecken.

Abwicklung der Geräte bei Debeka BKK

Die Debeka BKK hat Verträge mit spezialisierten Hilfsmittelanbietern abgeschlossen, die eine qualitativ hochwertige Versorgung gewährleisten. Die Zuzahlung der Versicherten beträgt 10% der Kosten, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro je Hilfsmittel für den gesamten Versorgungszeitraum.

Die Vertragspartner bieten Elektrostimulationsgeräte ohne Mehrkosten an, jedoch können Mehrkosten entstehen, wenn sich Versicherte für höherwertige Produkte entscheiden. Diese Mehrkosten werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.

BEISPIEL IKK gesund plus:
Bezahlt die IKK gesund plus TENS- und EMS-Geräte?

Die IKK gesund plus übernimmt die Kosten für TENS- und EMS-Geräte, sofern diese vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt wurden. Versicherte tragen lediglich die gesetzliche Zuzahlung, die 10% der monatlichen Kosten beträgt, maximal jedoch 10 Euro pro Monat.

Die Versorgung erfolgt grundsätzlich ohne weitere Aufzahlungen. Wenn sich Versicherte nach der Beratung durch den Vertragspartner für eine höherwertige Versorgung entscheiden, müssen sie die Mehrkosten selbst tragen. Um TENS- oder EMS-Geräte zu erhalten, benötigen Versicherte eine ärztliche Verordnung, die sie bei einem Vertragspartner einreichen können. Die IKK gesund plus prüft die Verordnung und genehmigt die Versorgung. Die Lieferung erfolgt frei Haus, und nach Ablauf des Versorgungszeitraums wird das Gerät kostenfrei zurückgeholt.

Übersicht der Kostenübernahme und Leistungen von Krankenkasse / Gesundheitskasse

Krankenkasse Kostenübernahme für TENS/EMS-Geräte Zuzahlung Weitere Zahlungen Versorgung & Lieferung
Barmer Ja 10% der Kosten, mindestens 5€, maximal 10€ Keine Über Vertragspartner, Versorgungspauschale
AOK Sachsen-Anhalt Ja 10% der Kosten, mindestens 5€, maximal 10€ Keine Über Vertragspartner, Kostenübernahme für Zubehör
Techniker Krankenkasse (TK) Ja 10% der Kosten, mindestens 5€, maximal 10€ Keine Über Vertragspartner, Mietgeräte, Kostenübernahme für Zubehör
SECURVITA Krankenkasse Ja 10% der Kosten, mindestens 5€, maximal 10€ Keine Über Vertragspartner, Kostenübernahme für Zubehör
DAK-Gesundheit Ja 10% der Kosten, mindestens 5€, maximal 10€ Keine Über Vertragspartner, Mietgeräte, Kostenübernahme für Zubehör
Debeka BKK Ja 10% der Kosten, mindestens 5€, maximal 10€ Keine Über Vertragspartner, Kostenübernahme für Zubehör
IKK gesund plus Ja 10% der monatlichen Kosten, maximal 10€ Keine Über Vertragspartner, Kostenübernahme für Zubehör
R+V BKK Ja 10% der Abgabepreis, mindestens 5€, maximal 10€ Mögliche Mehrkosten Über Vertragspartner, Rücksendungsoption, Kostenübernahme für Zubehör
Audi BKK Ja 10% der Kosten, mindestens 5€, maximal 10€ Mögliche Mehrkosten Über Vertragspartner, Kostenübernahme für Zubehör

Gibt es ausgewählte Standard EMS - TENS - Geräte von der Kasse?

Tatsächlich sind bei unseren Recherchen zwei Geräte aufgefallen. Dabei handelt es sich um ein TENS und ein EMS Gerät. Einmal das Rehalito EMS Gerät und der Dolito Neurostimulator (TENS).

Das Rehalito EMS Gerät

Das Rehalito EMS-Gerät ist ein Muskelstimulationsgerät, das zur Kräftigung und Schmerzlinderung der Muskulatur eingesetzt wird. Durch elektrische Impulse stimuliert es sowohl die Muskeln als auch die Nerven. Das Gerät bietet verschiedene Programme zur Muskelstimulation und Schmerzlinderung, die einfach über ein Display gesteuert werden können. Es verfügt über eine benutzerfreundliche Bedienung und ermöglicht eine detaillierte Therapiekontrolle. Der Lieferumfang umfasst den Stimulator selbst, Verbindungskabel, selbstklebende Elektroden, eine Batterie und eine Bedienungsanleitung. Insgesamt bietet das Rehalito EMS-Gerät eine effektive und praktische Möglichkeit zur Muskelkräftigung, Entspannung und Schmerzlinderung.
  • Digitalisiertes Zweikanalgerät mit 5 vorprogrammierten Behandlungsmethoden
  • Benutzerfreundliches Design mit Batteriebetrieb
  • Enthält 4 selbstklebende Elektroden
  • Anzeige der verbleibenden Behandlungszeit
  • Detaillierte Therapiekontrolle durch "Real Time Clock (RTC)"

Der Dolito Neurostimulator (TENS)

Der Dolito Neurostimulator ist ein TENS-Gerät, das zur transkutanen elektrischen Nervenstimulation verwendet wird. Es hilft bei der Schmerzlinderung durch die Anwendung von elektrischen Impulsen auf die Haut. Diese Impulse stimulieren die Nerven, was zu einer Blockierung oder Modulation von Schmerzsignalen führen kann. Der Dolito Neurostimulator ist kompakt und einfach zu bedienen. Er wird mit Elektroden geliefert, die auf die Haut aufgetragen werden, um die Stimulation an den betroffenen Stellen zu ermöglichen. Mit verschiedenen Einstellungen und Intensitätsstufen kann der Benutzer die Behandlung individuell anpassen. Der Dolito Neurostimulator ist batteriebetrieben und kann daher bequem überall hin mitgenommen werden.
  • 6 Programme für verschiedene Anwendungen
  • 5 Modi für individuelle Bedürfnisse
  • Möglichkeit zur individuellen Programmierung - modulierten oder Burst-Modus
  • Digitales Zweikanalgerät für Präzision
  • Anzeige der verbleibenden Behandlungszeit
  • Zeitwahl von 1 Minute bis 10 Stunden
  • Automatische Abschaltung nach 4 Minuten Inaktivität
  • Sicherheitsfunktionen für Nutzerschutz
  • Detaillierte Therapiekontrolle durch Real Time Clock (RTC)


Alle Angaben ohne Gewähr Recherche 01/2024

Bild von Michael Schwarzenberger auf Pixabay



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