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Der Redakteuer Dennis   - Berlin,
Lesedauer:  8:34 min   -   Grad: mittel
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Zuschuss EMS Training von Kranken- & Gesundheitskasse Kostenübernahme?

Eine wirklich immer wieder aufkommende Frage ist das Thema "Zuschuss zum EMS Training von Krankenkasse Gesundheitskasse" ? Jeder der mal von EMS was gehört hat und den ganzen Vorteilen bekommt sehr schnell den Drang in den Genuss zu kommen. Sehen viele die Preis, gehen sie einen Schritt Rückwärts und fangen an nach finanzielle Unterstützung zu suchen.

Gibt man obendrein bei google das Thema ein "EMS Training + Zuschuss + Krankenkasse" bekommt man prompt den Artikel von personaltrainer.de - einfache Aussage "... die meisten Krankenkassen bezuschussen ... Zuschuss schwankt ... irgendwas zwischen 50 Euro und 240 Euro ... " Hmmm, darf ich ehrlich sein? Die Aussage ist unbefriedigend und somit müssen konkrete Zahlen her bzw. direkte Aussagen der Krankenkassen. Nur weil man es nicht gleich auf der Seite der gesetzlichen Krankenkassen wie AOK, BARMER, BAHN BKK, DAK, HEK, HKK oder KKH, muss es nicht heissen, dass es sie nicht gibt.

zuschuss ems training von krankenkasse gesundheitskasse

Gesagt getan, wir haben uns mit den 20 gängigen Krankenkassen bzw. Gesundheitskassen in Deutschland in Verbindung gesetzt und nachgefragt. Wer zahlt was und unter welchen Bedingungen.

Liste der Krankenkassen die wir kontaktiert haben:

  • AOK
  • BARMER
  • DAK
  • HEK
  • HKK
  • KKH
  • TK
  • BIG direkt gesund
  • IKK Brandenburg und Berlin
  • IKK classic
  • IKK gesund plus
  • IKK Südwest
  • IKK - Die Innovationskasse
  • Audi BKK
  • BAHN BKK
  • BERGISCHEN Krankenkasse
  • Bertelsmann BKK
  • BKK Akzo Nobel Bayern
  • BKK Diakonie
  • BKK DürkoppAdler
  • BKK EUREGIO
  • BKK exklusiv
  • BKK Faber-Castell & Partner

Rückmeldung: AOK Nordost

Da es sich bei EMS um Geräte gestütztes Training handelt, können die Krankenkassen dieses leider nicht nach § 20 SGB V als Präventionskurs bezuschussen. Versicherte der AOK Nordost können jedoch an der AOK-Bonus-App* teilnehmen und darüber 25 Euro im Jahr für die nachweisliche Teilnahme an einem EMS-Training erstattet bekommen. Sie müssen dafür das Training in einem durch ein Gütesiegel (z. B. TÜV-Siegel, Praefit-Siegel oder GAB-Siegel der Gesundheitsakademie Berlin) zertifizierten Fitness-Studio unter der Aufsicht eines qualifizierten Trainers absolvieren. Darüber hinaus können AOK-Nordost-Versicherte auch mit der sportlichen Aktivität selbst Punkte sammeln, die in bares Geld umgewandelt werden. Es werden eine sportliche Aktivität pro Tag (1 Euro), maximal 15 sportliche Aktivtäten pro Monat (15 Euro) und maximal 180 sportliche Aktivitäten pro Jahr (180 Euro) bonifiziert.

Dazu müssen Versicherte die Bonus-App mit einer Fitness-App oder einem Fitness-Tracker verbinden, um die Bewegungsintensität (Schritte, Pulsfrequenz oder Kalorienverbrauch) zu messen. Die Bonus-App zieht sich dann automatisch die Daten. Die Anschaffung von entsprechenden Wearables wird von der AOK Nordost ebenfalls bezuschusst, und zwar mit 50 Euro alle zwei Jahre im Rahmen des AOK-Gesundheitskontos.

Rückmeldung: BERGISCHEN Krankenkasse

Im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage bezüglich der Förderung von EMS-Kursen durch die Krankenkasse möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Krankenkassen üblicherweise nur zertifizierte Kurse unterstützen können. Die Zertifizierung muss in der Regel von anerkannten Institutionen wie der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) erfolgen. Wir empfehlen, sich direkt mit der ZPP in Verbindung zu setzen, um die Möglichkeiten einer Zertifizierung zu erörtern. Falls eine Zertifizierung erfolgreich abgeschlossen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, um weitere Schritte zu besprechen. Bedauerlicherweise ist es uns ohne entsprechende Zertifizierung nicht möglich, EMS-Kurse zu fördern. Wir hoffen dennoch auf eine positive Entwicklung und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen.

Rückmeldung: TK

An den Kosten für ein EMS-Training können wir uns nicht beteiligen. Gesundheitskurse bezuschussen wir, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört, dass die Teilnehmenden Techniken und Verhaltensstrategien erlernen, die sie danach selbst in ihren Alltag integrieren können. Mehr dazu haben wir auf www.tk.de/techniker/2010432 für Sie zusammengefasst. Der „Leitfaden Prävention“ schließt reine oder überwiegend gerätegestützte Angebote von einer Förderung aus. Ausgeschlossen sind Programme, die passive Trainingsmethoden, wie z.B. Elektrostimulation oder Vibrationstraining, beinhalten oder so aufgebaut sind, dass sie ein reines Gerätetraining beinhalten.

Rückmeldung: ZENTRALE PRÜFSTELLE PRÄVENTION

Die Kooperationsgemeinschaft prüft und zertifiziert Ihre Präventionsangebote nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V. Die Prüfungen und Entscheidungen hinsichtlich der Kursleitungsqualifikation erfolgen auf Grundlage des Leitfaden Prävention „Handlungsfelder und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung des §§ 20 und 20a SGB V“ in seiner aktuellen Fassung. Den Leitfaden Prävention und die dazugehörigen Kriterien zur Zertifizierung stehen Ihnen auf der Startseite der Zentrale Prüfstelle Prävention zum Download zur Verfügung. Hier können Sie sich über die Ziele, Zielgruppen, Inhalte und Methoden der Kursprogramme informieren. Bitte beachten Sie, dass Maßnahmen (wie z. B. Elektrostimulation oder Vibrationstraining), die sich nicht explizit und inhaltlich erkennbar auf die sechs Kernziele des Gesundheitssports beziehen, nicht gefördert werden können (vgl. Leitfaden Prävention in der Fassung vom 27. März 2023, S. 74). Die Nutzung der Umkreissuche bzw. die Versichertensuche ist lediglich den Krankenkassen vorbehalten, die an der Kooperationsgemeinschaft zur kassenartenübergreifenden Prüfung von Präventionsangeboten nach § 20 Abs. 1 SGB V beteiligt sind. Aus diesem Grund können wir Ihnen grundsätzlich weder die Daten aus der Datenbank noch eine Schnittstelle zu diesen zur weiteren Nutzung bereitstellen.

Rückmeldung: IKK Südwest

Im Rahmen unseres Bonusprogramms „IKK Gesundheitsbonus“ können verschiedene private Gesundheitsleistungen bezuschusst werden. Unter anderem auch „Eigenleistungen zur Gesundheitsvorsorge in Fitnessstudios“. Inwiefern das EMS Training also in diesem Rahmen bezuschusst werden kann, lässt sich pauschal daher leider schlecht sagen. Sofern dieses Training im Rahmen einer Mitgliedschaft im Fitnessstudio absolviert wird, ist ein Zuschuss aber grundsätzlich möglich. Wie Sie sehen, auf ein klares „Ja“ oder „Nein“ kann ich mich also nicht festlegen, aber unter gewissen Voraussetzungen kann ein Zuschuss entsprechend beansprucht werden.

Rückmeldung: IKK - Die Innovationskasse

wir übernehmen grundsätzlich nur Leistungen im Rahmen des SGB und laut unserer Satzung. Häufig sind Zuschüsse über unser Bonusprogramm möglich. Dazu finden Sie mehr unter: https://www.die-ik.de/leistungen-a-bis-z/bonusprogramm

Rückmeldung: KKH

Damit wir als Krankenkasse die Teilnahme unserer Versicherten an Maßnahmen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention (§ 20 SGB V) mit Zuschüssen fördern dürfen, müssen die Kurskonzepte und die Kursanbieter/innen bzw. Kursleitungen die Qualitätskriterien des Leitfadens Prävention des GKV-Spitzenverbandes erfüllen und auf dieser Grundlage durch die Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert sein. Gemäß Leitfaden Prävention werden förderfähige Präventionskurse im Handlungsfeld Bewegung als verhaltensorientierte Gruppenberatung mit praktischem Training zum Kennenlernen und Einüben des neuen Bewegungsverhaltens konzipiert. Die Maßnahmen sollen die Teilnehmenden motivieren und befähigen, die erlernten Übungen eigenverantwortlich – über die Laufzeit des jeweiligen Kurses hinaus – regelmäßig auszuüben und in ihren Alltag zu integrieren. Angebote, die sich nicht explizit auf die sechs Kernziele des Gesund­heitssports beziehen, können nicht gefördert werden. Ausdrücklich von der Förderung durch die Krankenkassen ausgeschlossen sind unter anderem Maßnahmen, die passive Trainingsmethoden, wie z. B. Elektrostimulation oder Vibrations­training, beinhalten. Vor diesem Hintergrund ist uns eine Kostenübernahme für das EMS-Training nicht möglich.

Fallbeispiel Krankenkasse BKK Mobil Oil und 25Minutes

laut meine-krankenkasse-wechseln.de gibt es dort im Bereich EMS Training, nur für Kunden von BKK Mobil Oil und 25Minutes folgende Angebot für Mitglieder:
  • - kostenloses Probtraining
  • - vergünstigtes Starterpaket
  • - rabattierter Wochentarif
( diese Angabe ist ohne Gewähr - letzte Recherche 12/2023 )

Auf Umwegen zu einem kleinen Zuschuss - Bonusprogramm - Punktesammler:

Wer kennt ihn nicht, den Punktesammler oder das Bonusheft / Bonusprogramm der Kranken- bzw. Gesundheitskassen. Ja nach Krankenkasse kann man sich hier insgesamt mit allen Maßnahmen von 50 bis 250 Euro zurückholen. Bei vielen Krankenkassen gilt ein EMS Studio als Fitnessstudio, somit kann man sich einen kleinen Betrag, also zwischen 15 bis 30 Euro mit einem Stempel vom EMS Studio unter den Eintrag "Fitnessstudio" zurück holen. Das sollte aber mit der Krankenkasse abgeklärt werden.

Was ist das Bonusprogramm?

Die Bonusprogramme der Kranken- und Gesundheitskassen können je nach Versicherungsanbieter variieren. Im Allgemeinen bieten viele Kassen Bonusprogramme an, um ihre Versicherten zu einer gesunden Lebensweise zu motivieren. Hier sind einige gängige Elemente, die in Bonusprogrammen enthalten sein können:

Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen

Versicherte können Bonuspunkte oder finanzielle Belohnungen erhalten, wenn sie regelmäßig an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen, wie zum Beispiel Gesundheits-Check-ups, Krebsvorsorge oder Zahnuntersuchungen.

Sportliche Aktivitäten

Viele Kassen fördern körperliche Fitness, indem sie Bonuspunkte für sportliche Aktivitäten vergeben. Dazu gehören Teilnahmen an Sportkursen, Fitnessstudios oder regelmäßiges Training.

Ernährung und Gewichtsmanagement

Bonuspunkte können auch für gesunde Ernährungsgewohnheiten oder Gewichtsmanagementprogramme vergeben werden. Hierzu können zum Beispiel die Teilnahme an Ernährungsberatungen oder Gewichtsreduktionskursen gehören.

Nichtraucherprogramme

Einige Kassen belohnen ihre Versicherten, die mit dem Rauchen aufhören, mit Bonuspunkten oder finanziellen Anreizen.

Gesundheitskurse

Die Teilnahme an bestimmten Gesundheitskursen, wie Stressmanagement, Rückenschule oder Entspannungskursen, kann zu Bonuspunkten führen.

Gesundheits-Apps und Wearables

Einige Kassen integrieren moderne Technologien, indem sie Bonuspunkte für die Nutzung von Gesundheits-Apps oder das Tragen von Fitness-Wearables vergeben.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Programme und Belohnungen von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein können. Versicherte sollten daher die spezifischen Bedingungen und Angebote ihrer jeweiligen Kranken- oder Gesundheitskasse überprüfen.

Bild von Michael Schwarzenberger auf Pixabay



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