TOP 10  Neuzugänge
625 Orte  in Deutschland
Dein EMS-Training in ...




Der Redakteuer Dennis   - Berlin,
Lesedauer:  6:33 min   -   Grad: mittel
eaglefit HOME EMS Angebot

Veränderungen im Verbrauchervertragsrecht - Folgen für EMS-/Fitnessstudios

Der Bundestag hat ein neues „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ beschlossen. Das Ziel ist der verbesserte Schutz von Verbrauchern.

Es hat weitreichende Auswirkungen sowohl auf Unternehmer als auch auf Verbraucher.

Doch welche Folgen haben die Änderungen im Verbrauchervertragsrecht konkret für EMS-/Fitnessstudios? Welche Probleme kommen auf Sie zu? Wir zeigen Ihnen die Problematik auf, warum wir uns um Ihre Verträge sorgen und geben Lösungsvorschläge.

 

Historie - Änderungen im Verbrauchervertragsrecht

In der Gesetzesbegründung heißt es

Die vorgesehenen Regelungen sollen die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber den Unternehmen weiter verbessern und erreichen, dass nicht nur der Vertragsschluss unter faireren Bedingungen erfolgt, sondern auch die Vertragsinhalte faireren Regelungen unterliegen“

 

Auch Christine Lambrecht von der SPD meint  “Verbraucher werden viel zu oft über den Tisch gezogen und benachteiligt”.

Ihr Ministerium hat den Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. “Lange Vertragslaufzeiten und lange Kündigungsfristen beschränken die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher und hindern sie an einem Wechsel zu attraktiveren und preisgünstigeren Angeboten”.

 

Änderungen im Verbrauchervertragsrecht

Die Änderungen im Verbrauchervertragsrecht haben auch für Betreiber von EMS-/Fitnessstudios gravierende Auswirkungen.

 

Zukünftig gibt es folgende Änderungen:

Vertragslaufzeit

Weiterhin darf der Vertrag zwischen Kunde und Betreiber des EMS-/Fitnessstudios 24 Monate höchstens betragen. § 309 Nr. 9a) BGB wurde damit nicht geändert.

 

Stillschweigende Vertragsverlängerung

Hat der Verbraucher die Kündigung vergessen und ist nun direkt wieder ein Jahr an den Vertrag gebunden? Dagegen sollen Verbraucher nun geschützt werden. Die neue Fassung von § 309 BGB heißt deswegen nun:

 

Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch den Verwender zum Gegenstand hat,

 

  • § 309 Nr. 9 b) – eine den anderen Vertragsteil bindende stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses, es sei denn das Vertragsverhältnis wird nur auf unbestimmte Zeit verlängert und dem anderen Vertragsteil wird das Recht eingeräumt, das verlängerte Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat zu kündigen

 

Kürzere Kündigungsfrist

Nach dem neuen § 309 Nr. 9c BGB ist auch unwirksam

eine zu Lasten des anderen Vertragsteils längere Kündigungsfrist als einen Monat vor Ablauf der zunächst vorgesehenen Vertragsdauer.“

 

Kündigungsbutton

Auch soll es möglich sein, dass im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossene Verträge durch einen sog. Kündigungsbutton auch online ordentlich oder aber auch außerordentlich gekündigt werden können. Dies soll in § 312k BGB neu eingeführt werden und gilt ab dem 01. Juli 2022.

 

Was passiert, wenn der Kündigungsbutton fehlt?

Hat der Unternehmer den „Kündigungsbutton“ nicht in der Frist auf seiner Homepage eingeführt, so hat der Verbraucher das Recht, den Vertrag ohne Kündigungsfrist zu jeder Zeit zu kündigen.

 

Weitere Änderungen im Verbrauchervertragsrecht

Die EMS-/Fitnessstudios müssen infolge der Änderungen im Verbrauchervertragsrecht eine vorherige Einwilligung des Kunden in Werbung über Telefonanrufe einholen, dokumentieren und dieses Dokument 5 Jahre ab Einwilligung aufbewahren. Ansonsten können Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000€ auf die Betreiber zukommen.

In AGB sind künftig auch Abtretungsverbote unwirksam. Dem Verbraucher kann es nicht mehr verboten werden, seine Ansprüche gegen den Betreiber des EMS-/Fitnessstudios an eine dritte Person abzutreten (dies trifft insbesondere Rückforderungen der gezahlten Beiträge aus der Zeit des Lockdowns).

 

Ab wann gilt das Gesetz?

Die Änderungen hinsichtlich der Laufzeiten und den Kündigungsfristen im Verbrauchervertragsrecht durch das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ treten zum

1. März 2022 in Kraft. Der Kündigungsbutton dagegen ab 1. Juli 2022.

 

Folgen für bereits bestehende Verträge von EMS-/Fitnessstudios

Hinsichtlich des Kündigungsbuttons ist Vorsicht geboten! Alle auch schon heute elektronisch geschlossenen Verträge können ab dem 01. Juli 2022 über die Internetseiten gekündigt werden. Es ist also Rückwirkung gegeben.

 

Die Änderungen im Verbrauchervertragsrecht zu Kündigungsfristen oder aber den Laufzeiten von Verträgen gelten für bis dahin schon abgeschlossene Verträge dagegen nicht rückwirkend. Erst ab Inkrafttreten zum 01. März 2022 sind die Änderungen zu beachten.

 

Änderungen des Verbrauchervertragsrechts – Konkrete Folgen für Betreiber von EMS-/Fitnessstudios

Die Betreiber von EMS-/Fitnessstudios müssen infolge der Änderungen des Verbrauchervertragsrechts durch das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ alle ab dem 01. März neu abgeschlossenen Verträge an die neuen Regelungen anpassen.

 

Dies bedeutet, dass EMS-/Fitnessstudiobetreiber mehr Sorgfalt in die Erstellung der Verträge legen müssen und insbesondere die neuen Kündigungsfristen nach der Erstlaufzeit beachten müssen.

 

Typische Klauseln in AGB, die wie folgt aussehen sind sodann dann unwirksam!

Die Vertragslaufzeit beträgt je nach gewählter Laufzeit oder gebuchten Abo X, XX oder XXX Wochen bzw. Monate und verlängert sich um die jeweils gebuchte Laufzeit, allerdings maximal um 52 Wochen bzw. 12 Monate, wenn der Vertrag nicht spätestens bis X Wochen bzw. X Monate vorher gekündigt wird.“

 

 

Lösungsvorschläge für EMS-/Fitnessstudios

Verträge, die nicht elektronischen geschlossen werden, sind bis zum Stichtag am 01. März 2022 nicht betroffen. Insoweit sollte darauf geachtet werden, dass Verträge, die in einem unmittelbar angrenzenden Zeitpunkt entstehen, ihren Anfang vor dem 01. März 2022 finden.

 

Für sämtliche EMS-/Fitnessstudiobetreiber, die – insbesondere während des vergangenen Jahres (Corona, Lockdown etc.) – für Ihre Interessenten eine Möglichkeit geschaffen haben, Verträge online direkt auf Ihrer Website oder Ähnlichem abzuschließen, gilt, dass sämtliche dieser Verträge – egal wann Sie geschlossen wurden – ab dem Stichtag am 01. Juli 2022 über einen Kündigungsbutton ordentlich und außerordentlich gekündigt werden dürfen. D. h. jeden EMS-/Fitnessstudiobetreiber trifft die Pflicht einen solchen Kündigungsbutton auf der eignen Website oder Ähnlichem zu installieren und vor allem deutlich zu präsentieren. Wenden Sie sich frühestmöglich an Ihren Website-Administrator, um entsprechende technische Voraussetzungen zu schaffen!

 

Für die nicht elektronisch geschlossenen Verträge ab dem 01. März 2022 gilt, dass die gesetzlichen Vorgaben (s. oben) eingehalten werden. Informieren Sie Ihr Personal und sorgen Sie dafür, dass keiner Ihrer Trainer Gelegenheit bekommt aus Versehen eine „alte“ AGB für einen Vertrag zu verwenden!

 

Rechtssicherheit mit Dr. Krieg & Kollegen Köln

Sind Sie sich aber als Betreiber eines EMS-/Fitnessstudios unsicher, ob ihre Verträge in ihren EMS-/Fitnessstudios nach den Änderungen des Verbrauchervertragsrechts wirksam sind? Müssen Ihre Verträge für die Änderungen ab dem 1. März 2022 noch erstellt werden? Wollen Sie Ihre Verträge ändern?

 

Dr. Krieg & Kollegen Köln berät Sie, erstellt und überprüft Verträge.

Sie brauchen als Betreiber von EMS-/Fitnessstudios keine Sorgen mehr haben, dass der Vertrag den Änderungen im Verbrauchervertragsrecht durch das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ nicht standhält.

 

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, rufen Sie während unserer Geschäftszeiten an oder senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen. 

Außerhalb unserer Geschäftszeiten sind wir über unsere HomepageFacebookInstagramTwitter und XING zu erreichen. Besuchen Sie uns und überzeugen Sie sich von unserer Expertise.



emsstudios.de hat 4,86 von 5 Sternen | 52 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Artikel zum EMS Training




mehr Beiträge

EMS Schlagwörter






Vorteile beim
EMS Training


20 Minuten Training vs. 2h Fitnesscenter
1.20 Minuten Training vs. 2h Fitnesscenter
intensives Muskeltraining ohne Gewichte
2.intensives Muskeltraining ohne Gewichte
Fitness mit deinem eigenen Personaltrainer
3.Fitness mit deinem eigenen Personaltrainer
trainiere deinen Körper gelenkschonend
4.trainiere deinen Körper gelenkschonend
schnell sichtbarer Erfolg innerhalb kurzer Zeit
5.schnell sichtbarer Erfolg innerhalb kurzer Zeit
verbessertes Körpergefühl & Wohlsein
6.verbessertes Körpergefühl & Wohlsein




eaglefit HOME EMS Angebot

eaglefit HOME EMS Angebot

Über 10% SPAREN mit B-Ware + Gutscheincode

Originalpreis: 1.590,00 € >>>> Rabatt SPECIAL I - JETZT 1.510,- Euro > MIT GUTSCHEINCODE: EMSSTUDIOS5 B-Ware + Gutschein noch günstiger 1.320,- Euro! Shop besuchen:

JETZT 1.320,- €
oder Neuware:
JETZT 1.510,- €

eaglefit PRO EMS Angebot

285 € SPAREN mit B-Ware + Gutscheincode

Originalpreis: 1.890,00 € >>>> Rabatt SPECIAL II - JETZT 1.605,- Euro > MIT GUTSCHEINCODE: EMSSTUDIOS5 B-Ware + Gutschein noch günstiger 1.605,- Euro! Shop besuchen:

JETZT 1.605,- €
oder Neuware:
JETZT 1.795,- €
Details zur Webseite Diese Webseite beschäftigt sich mit EMS